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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Immobilienangebote auf OZ-Immo.de
(Stand: September 2011)

16.09.2011

1. Gegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostsee-Zeitung GmbH  & Co KG (nachfolgend OZ),regeln die Zusammenarbeit mit Immobilienanbietern, die auf die Seiten von OZ-Immo.de zugreifen, um ihre Immobilie dort zur Vermarktung anzubieten. Es gelten ausschließlich die AGB der OZ für Immobilienanbieter. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Immobilienanbieters werden von der OZ nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn die OZ in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Immobilienanbieters seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsumfang
Bei Angeboten wird die OZ auf der Grundlage der übermittelten Objektdaten erstellten Exposés online über das Internet potentiellen Interessenten zur Verfügung stellen. Die Immobilien des Immobilienanbieters sind während der gesamten Laufzeit auch auf den Partnerseiten des Immobilien-Verbunds der Tageszeitungsverlage aus Mecklenburg-Vorpommern / Schleswig-Holsteins abrufbar.

Die Auswahl passender Interessenten und passender Angebote obliegt der OZ. Die OZ ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die OZ behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

Die OZ ist bemüht, dass OZ-Immo.de 24 Stunden täglich verfügbar ist. Die OZ ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich der OZ liegt. Die OZ übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.

Die OZ stellt dem Immobilienunternehmen die Möglichkeit zur Verfügung, die online eingestellten Immobilienangebote auch in verschiedenen Printmedien (z.B.Ostsee-Zeitung, Lübecker Nachrichten, Kieler Nachrichten usw.) zu veröffentlichen.

3. Immobilienanbieter
3.1 Angaben der Anbieter
Der Anbieter verpflichtet sich ausschließlich seriöse Immobilienangebote einzustellen und die an die OZ übermittelten Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn das angebotene Objekt nicht mehr verfügbar ist. Weiterhin verpflichtet sich der Anbieter, nur Immobilienangebote, die sich in seinem eigenen Vermarktungsbestand befinden oder für die er einen Vermarktungsauftrag hat, anzubieten. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der angebotenen Immobilie wahrheitsgemäß angeben. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter hält die OZ von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der OZ geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

3.2 Angebotsgestaltung
Angebotsgestaltungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und ohne Vorankündigung von der OZ deaktiviert oder gelöscht. Solche Angebotsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:
(a) falsche und/oder fehlerhafte Angaben in der Objektadresse,
(b) Exposés werden als Werbefläche für das eigene Unternehmen missbraucht,
(c) Suchende werden durch unkonkrete oder gar falsche Angaben auf ein Angebot aufmerksam gemacht (darunter fallen u.a. unvollständige Angebote, falsche Adressangaben oder geografische Zuordnungen etc.),
(d) Weitervermittlung von Interessenten zu entgeltlichen Internet- oder Telefondiensten (insbesondere 0190- oder 0900-Nummern),
(e) Adressdaten von Objekten oder Kontaktdaten werden erst nach kostenpflichtiger Registrierung bekannt gegeben.

3.3 Hinweis bei Courtageverlangen
Angebote, in deren Zusammenhang für den Fall des Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, müssen dies im Angebot ausdrücklich erwähnen und die Höhe der Courtage (brutto inklusive gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Courtageberechtigten nennen.

4. Vergütung
4.1 Konditionen
Die Preise und Produkte für die einzelnen OZ-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für den Kunden Gültigkeit hat. Vertragliche Leistungen werden Immobilienanbieter gemäß der jeweils geltenden Preisliste sofort berechnet. Zahlungsansprüche sind nach Rechnungserhalt sofort fällig.

4.2 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die OZ vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Paragraph 288 BGB) berechnet. Kosten, die der OZ durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften entstehen, werden dem Kunden in der entstandenen Höhe berechnet, sofern diese vom Kunden zu vertreten sind.

4.3 Verlängerung Vertragslaufzeit/Kündigung
Eine Einzelanzeige verlängert sich um die gebuchte Laufzeit, wenn diese vom Immobilienanbieter nicht spätestens 1 Tag vor Ablauf des gebuchten Zeitraums gekündigt wird. Ein Profi-Flat-Paket verlängert sich um die gebuchte Laufzeit, wenn dieses vom Immobilienanbieter nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf des gebuchten Zeitraums gekündigt wird. Das Testangebot verlängert sich um ein Profi-Flat-Paket mit einer Laufzeit von 6 Monaten, wenn dieses vom Immobilienanbieter nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf gekündigt wird.

Die Kündigung von Profi-Flat-Pakten und dem Testangebot hat schriftlich zu erfolgen.

Das Löschen von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter entfernt diese endgültig aus seinem Datenbestand im LogIn-Bereich. Die OZ übernimmt keine Haftung für die Löschung von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter. Beim Löschen eines Objekts wird die Einzelanzeige zum Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt.

5. Zeitungsanzeigen
5.1 Zeitungen
Die auf den Seiten der OZ angebotene Zeitungsanzeigen-Annahme ist ein Service der Tageszeitungsverlage in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

5.2 Zeitungsanzeigen-Annahme
Für die Zeitungsanzeigen-Annahme gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften des jeweiligen Verlages. Die OZ übernimmt keinerlei Haftung für die Zeitungsanzeigen-Annahme der Verlage und ist weder für Inhalte und Funktionen der Zeitungsanzeigen-Annahme noch für Anzeigenveröffentlichungen in den Zeitungen verantwortlich.

6. Mängelhaftung
6.1. Geltungsbereich
Die OZ haftet lediglich für Fehler in der Darstellung der Einzelanzeige, die von der OZ zu vertreten sind. Die OZ haftet nicht für Fehler oder Unrichtigkeiten, die durch eine falsche Objektdateneingabe und Objektdatenverwaltung durch den Immobilienanbieter entstanden sind.

6.2. Nacherfüllung
Mängelhaftungsansprüche gegenüber der OZ sind beschränkt auf Nacherfüllung nach Paragraph 635 BGB.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Immobilienanbieter nach Maßgabe des Paragraphen 634 Ziffer 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des Paragraphen 634 Ziffer 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des Paragraphen 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von der OZ zur Verfügung gestellten Webapplikation für den Immobilienanbieter bei funktionsgemäßer Anwendung der Webapplikation möglich ist.

7. Aufrechnung von Ansprüchen
Der Immobilienanbieter ist zur Aufrechnung von Ansprüchen gegenüber der OZ nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.

8. Datenschutz
Die von dem Immobilienanbieter an die OZ gegebenen Daten werden von der OZ zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken verarbeitet und genutzt. Die OZ und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.

Der Immobilienanbieter ist verpflichtet, die ihm über die Website der OZ zukommenden Informationen über Nutzer oder Besucher seiner Immobilienangebote nur im konkreten Zusammenhang mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der Nutzer-/ Besucherdaten an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

9. Haftung
9.1 Haftungsumfang
Die OZ haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von der OZ im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die OZ im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

Im Übrigen haftet die OZ nur, soweit die OZ eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Immobilienanbieter regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz der Entgeldhöhe der Angebotsveröffentlichung beschränkt.

Soweit die Haftung des Diensteanbieters nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen von der OZ.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
Die OZ übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten, Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von der OZ zustande kam. Sollte die OZ von Dritten im Zusammenhang mit Angaben des Immobilienanbieters in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, die OZ von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.

10. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 Paragraph 2 in Verbindung mit Paragraph 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß Paragraph 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 Paragraph 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Ostsee-Zeitung GmbH & Co KG
Richard-Wagner-Str. 1a
18055 Rostock
Mail: anzeigen@ostsee-zeitung.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ein Widerrufsrecht besteht nach Paragraph 312b BGB nur gegenüber Verbrauchern. Sofern der Nutzer nicht Verbraucher i.S.d. Paragraph 13 BGB ist und Leistungen der OZ nutzt, besteht kein Widerrufsrecht.

11. Änderungen
Die OZ behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird die OZ registrierte Immobilienanbieter mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Immobilienanbieter nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird die OZ den Immobilienanbieter auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen.
Im Falle des Widerspruchs steht der OZ das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Immobilenanbieter zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

12.Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz der OZ ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.